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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Personalvermittlungs-Plattform „leise-bewerben.de" (leise-bewerben)

Stand: 13.08.2026 · Version 1.0

Betreiber:
Martin Svoboda
Keltenstraße 2d
67227 Frankenthal (Pfalz)
E-Mail: Info@leise-bewerben.de
Telefon: 01512 405 388 2
(im Folgenden „leise-bewerben")

Präambel

leise-bewerben betreibt unter der Marke „leise-bewerben.de" eine Vermittlungsplattform für Arbeitsverhältnisse mit dem Kernmerkmal der anonymisierten Kandidaten-Vorstellung. leise-bewerben vermittelt zwischen Personen, die eine berufliche Veränderung suchen (im Folgenden „Kandidaten"), und Unternehmen, die Personal einstellen möchten (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Unternehmen"). Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen leise-bewerben und beiden Nutzergruppen. Sie bestehen aus einem allgemeinen Teil, einem Teil A für Kandidaten und einem Teil B für Auftraggeber. Widersprechen einzelne Klauseln des Teils A oder Teils B den allgemeinen Bestimmungen, gehen die spezielleren Regelungen vor.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die leise-bewerben gegenüber Kandidaten und Auftraggebern erbringt, unabhängig davon, ob die Kontaktaufnahme über die Website www.leise-bewerben.de, per E-Mail, telefonisch, per Messenger oder auf sonstigem Wege erfolgt.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, leise-bewerben hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn leise-bewerben in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Änderungen dieser AGB werden Kandidaten und Auftraggebern in Textform mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform widersprochen wird. Auf diese Rechtsfolge wird bei der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

2. Leistungsspektrum von leise-bewerben

2.1 leise-bewerben stellt eine digitale Vermittlungsinfrastruktur zur Verfügung, über die Kandidaten anonymisierte Profile erstellen und Auftraggeber gezielt geeignete Kandidaten für offene Stellen erhalten.

2.2 leise-bewerben handelt gegenüber Auftraggebern im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung nach § 296 SGB III sowie im Rahmen der gewerblichen Personalberatung. leise-bewerben ist kein Arbeitgeber der vermittelten Kandidaten und übernimmt keine Arbeitgeberpflichten.

2.3 leise-bewerben handelt gegenüber Kandidaten als deren Bewerbungs-Bevollmächtigter. leise-bewerben ist berechtigt, für den Kandidaten anonymisierte Profile bei Auftraggebern einzureichen, Terminanfragen entgegenzunehmen und den Kandidaten in der Anbahnungsphase zu vertreten. Der Umfang der Vollmacht ergibt sich aus dem Kandidaten-Profil und den ausdrücklichen Weisungen des Kandidaten.

2.4 Ein Erfolg der Vermittlung wird nicht geschuldet. leise-bewerben schuldet lediglich die sorgfältige Erbringung der Vermittlungsbemühungen.

Teil A — Regelungen für Kandidaten

A1. Vertragsgegenstand und kostenfreie Nutzung

A1.1 leise-bewerben stellt Kandidaten die Nutzung der Plattform sowie sämtliche damit verbundenen Vermittlungsleistungen dauerhaft und uneingeschränkt kostenfrei zur Verfügung. Insbesondere fallen keine Anmelde-, Nutzungs-, Erfolgs- oder Provisionsgebühren an. Auch im Fall einer erfolgreichen Vermittlung schuldet der Kandidat leise-bewerben kein Entgelt.

A1.2 Der Vertrag zwischen dem Kandidaten und leise-bewerben kommt mit Abschluss der Profilregistrierung und Bestätigung durch leise-bewerben (in Textform, in der Regel per E-Mail) zustande.

A2. Anonymitäts-Garantie

A2.1 leise-bewerben garantiert dem Kandidaten, dass personenbezogene Identifikationsdaten (insbesondere Klarname, Wohnanschrift, private Telefonnummer, private E-Mail-Adresse, aktueller oder ehemaliger Arbeitgeber, Fotos) gegenüber Auftraggebern ausschließlich nach ausdrücklicher, einzelfallbezogener Freigabe des Kandidaten in Textform (auch per Klick-Bestätigung in der Plattform oder per E-Mail) offengelegt werden.

A2.2 Vor der Freigabe erhalten Auftraggeber ausschließlich ein anonymisiertes Profil, das Qualifikationen, Berufserfahrung, Gehaltsvorstellung, regionale Verfügbarkeit sowie berufsrelevante Rahmendaten enthält, jedoch keine Rückschlüsse auf die Identität des Kandidaten zulässt.

A2.3 Die Anonymitäts-Garantie endet mit der Freigabe durch den Kandidaten oder wenn der Kandidat seine Identität dem Auftraggeber unmittelbar selbst offenbart.

A2.4 Eine Verletzung der Anonymitäts-Garantie durch leise-bewerben berechtigt den Kandidaten zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und, soweit gesetzlich vorgesehen, zu Schadensersatz.

A3. Pflichten des Kandidaten

A3.1 Der Kandidat sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Angaben (insbesondere zu Qualifikationen, Zeugnissen, Berufserfahrung, Gehaltsvorstellung und Verfügbarkeit) wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.

A3.2 Der Kandidat verpflichtet sich, leise-bewerben unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er eine Stelle eigenständig annimmt, seine Suche pausiert oder beendet, oder wenn sich wesentliche Rahmendaten seines Profils ändern.

A3.3 Der Kandidat verpflichtet sich, ihm über leise-bewerben vermittelte oder mitgeteilte Stellen- und Unternehmensinformationen ausschließlich für die eigene Bewerbung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

A4. Widerruf und Kündigung

A4.1 Da die Nutzung für den Kandidaten kostenfrei ist und keine entgeltliche Leistung des Kandidaten begründet wird, entstehen keine finanziellen Verpflichtungen, deren Widerruf wirtschaftlich relevant wäre. Ungeachtet dessen kann der Kandidat, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, den Vertrag mit leise-bewerben innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Info@leise-bewerben.de.

A4.2 Der Kandidat kann sein Profil und damit das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Die Löschung erfolgt unverzüglich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

A4.3 leise-bewerben kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei nachweislich unwahren Angaben des Kandidaten oder bei Missbrauch der Plattform.

A5. Datenschutz und Vertraulichkeit

A5.1 leise-bewerben verarbeitet personenbezogene Daten des Kandidaten ausschließlich zum Zweck der Vermittlung und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Die Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung von leise-bewerben.

A5.2 leise-bewerben verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vermittlung erlangten Informationen des Kandidaten vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

A6. Haftung gegenüber Kandidaten

A6.1 leise-bewerben haftet gegenüber Kandidaten unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

A6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet leise-bewerben nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

A6.3 leise-bewerben übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Vermittlung erfolgreich zustande kommt oder dass ein bestimmter Zeitraum zwischen Registrierung und Vermittlung eingehalten wird.

Teil B — Regelungen für Unternehmen (Auftraggeber)

B1. Vertragsgegenstand

B1.1 Auf Basis eines vom Auftraggeber erteilten Vermittlungsauftrags erbringt leise-bewerben Personalvermittlungsleistungen, insbesondere die Auswahl geeigneter Kandidaten aus dem leise-bewerben-Bewerberpool, die anonymisierte Vorstellung, die Koordination von Vorstellungsgesprächen sowie die Begleitung des Bewerbungsprozesses bis zum Vertragsabschluss.

B1.2 Grundlage der Vermittlung ist das vom Auftraggeber erstellte oder mit leise-bewerben abgestimmte Anforderungsprofil. Der Auftraggeber ist für Vollständigkeit und Richtigkeit des Anforderungsprofils verantwortlich.

B1.3 leise-bewerben ist berechtigt, dem Auftraggeber mehrere Kandidaten für dieselbe Position vorzustellen. leise-bewerben ist ebenso berechtigt, denselben Kandidaten mehreren Auftraggebern vorzustellen.

B2. Zustandekommen des Vertrags

B2.1 Der Vermittlungsvertrag kommt zustande durch Bestätigung des Vermittlungsauftrags durch leise-bewerben in Textform oder durch die vorbehaltlose Entgegennahme eines von leise-bewerben vorgestellten Kandidaten durch den Auftraggeber.

B2.2 Als vorbehaltlose Entgegennahme gilt insbesondere die Anforderung eines Vorstellungsgesprächs, die Einholung ergänzender Auskünfte zum Kandidaten oder jede andere Handlung, aus der sich das Interesse des Auftraggebers an einer weitergehenden Prüfung des vorgestellten Kandidaten ergibt.

B2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den erhaltenen Kandidatenvorschlag streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der eigenen Personalauswahl zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, an Beratungs- oder Vermittlungspartner oder an nicht am Auswahlprozess beteiligte Personen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von leise-bewerben untersagt.

B3. Pflichten des Auftraggebers

B3.1 Der Auftraggeber stellt leise-bewerben alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Anforderungsprofil, Gehaltsspanne, Einsatzort und Ansprechpartner.

B3.2 Der Auftraggeber informiert leise-bewerben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen, über den Ausgang jedes vorgestellten Kandidaten (Ablehnung, weiterführende Gespräche, Vertragsabschluss).

B3.3 Der Auftraggeber informiert leise-bewerben unaufgefordert und unverzüglich, wenn er mit einem von leise-bewerben vorgestellten Kandidaten einen Arbeitsvertrag, einen Beratervertrag, einen freien Dienstvertrag oder jede andere entgeltliche Zusammenarbeit begründet. Diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Anstellung erst nach mehreren Monaten oder in einem anderen Konzernunternehmen erfolgt.

B3.4 Der Auftraggeber sichert zu, alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitszeitgesetz und die relevanten sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

B4. Vergütung — Erfolgshonorar

B4.1 leise-bewerben arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis. Es fallen keine Grundgebühren, keine Retainer, keine Voraus-Fees, keine Anzeigegebühren, keine laufenden Gebühren und keine Kosten für Kandidatenvorstellungen an. leise-bewerben trägt das gesamte Aufwandsrisiko der Vermittlung.

B4.2 Das Erfolgshonorar entsteht, sobald der Auftraggeber mit einem von leise-bewerben vorgestellten Kandidaten einen Arbeitsvertrag, Beratervertrag, freien Dienstvertrag oder ein sonstiges entgeltliches Beschäftigungsverhältnis abschließt.

B4.3 Die Höhe des Erfolgshonorars richtet sich nach dem vereinbarten Bruttojahresgehalt der zu besetzenden Position und ist wie folgt gestaffelt:

Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

B4.4 Als Bruttojahresgehalt im Sinne dieser AGB gilt die Summe aller vertraglich zugesagten Vergütungsbestandteile für zwölf Monate, einschließlich vertraglich zugesagter fester Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt), fester Zulagen, geldwerter Vorteile aus Dienstwagen (pauschal 500 EUR/Monat, sofern nicht anders vereinbart) sowie durchschnittlich zu erwartender variabler Vergütungsbestandteile (Zielboni, Provisionen). Bei Teilzeitverträgen wird das Honorar auf Basis des rechnerischen Vollzeitgehalts ermittelt.

B4.5 Wird die Position durch mehrere Kandidaten aus dem leise-bewerben-Pool besetzt, entsteht der Honoraranspruch je Einstellung separat.

B4.6 Der Honoraranspruch bleibt in voller Höhe bestehen, wenn der Auftraggeber einen von leise-bewerben vorgestellten Kandidaten innerhalb von 24 Monaten ab erstmaliger Vorstellung einstellt, selbst wenn zwischenzeitlich eine Ablehnung erfolgt ist oder die Einstellung in einem verbundenen Unternehmen des Auftraggebers erfolgt.

B4.7 Der Honoraranspruch besteht unabhängig davon, ob der geschlossene Arbeitsvertrag später wieder aufgelöst wird, ob der Kandidat die Stelle antritt oder ob sich Arbeitsbedingungen nach Vertragsschluss ändern.

B5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

B5.1 Das Erfolgshonorar wird mit Abschluss des Arbeits-, Berater- oder Dienstvertrags zwischen Auftraggeber und Kandidat fällig. leise-bewerben stellt hierüber eine Rechnung.

B5.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf ein von leise-bewerben benanntes Bankkonto zu zahlen.

B5.3 Bei Zahlungsverzug ist leise-bewerben berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

B5.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

B6. Nachbesetzung bei vorzeitigem Ausscheiden

B6.1 Endet das mit einem über leise-bewerben vermittelten Kandidaten begründete Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsbeginn aus Gründen, die weder der Auftraggeber noch leise-bewerben zu vertreten haben, so übernimmt leise-bewerben auf Wunsch des Auftraggebers eine einmalige Nachbesetzung ohne erneutes Vollhonorar. In diesem Fall berechnet leise-bewerben lediglich 50 % des ursprünglichen Erfolgshonorars für den nachbesetzenden Kandidaten.

B6.2 Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber leise-bewerben das Ausscheiden innerhalb von zwei Wochen in Textform anzeigt und alle offenen Rechnungen aus dem ursprünglichen Vermittlungsvorgang beglichen hat.

B6.3 Der Nachbesetzungsanspruch entfällt, wenn der Auftraggeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses treuwidrig herbeigeführt hat, insbesondere durch das Aussprechen einer Kündigung ohne verhaltens- oder betriebsbedingten Anlass innerhalb der Probezeit.

B7. Haftung

B7.1 leise-bewerben haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

B7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet leise-bewerben nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des im konkreten Vermittlungsfall vereinbarten Erfolgshonorars.

B7.3 leise-bewerben übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kandidaten selbst bereitgestellten Angaben. leise-bewerben prüft Bewerbungsunterlagen auf Plausibilität, ist jedoch nicht verpflichtet, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise oder Referenzen inhaltlich zu verifizieren. Die abschließende Eignungsbeurteilung des Kandidaten obliegt dem Auftraggeber.

B7.4 leise-bewerben haftet nicht für Schäden, die sich aus der beruflichen Tätigkeit eines vermittelten Kandidaten beim Auftraggeber ergeben, insbesondere nicht für Schlecht- oder Nichterfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten, für Straftaten oder für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Betrieb des Auftraggebers.

B7.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von leise-bewerben.

B8. Vertraulichkeit und Umgehungsverbot

B8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlung erlangten Informationen zu Kandidaten strikt vertraulich zu behandeln und nur für die eigene Personalauswahl zu verwenden.

B8.2 Die Weitergabe von Kandidatendaten an Dritte, insbesondere an konzernverbundene Unternehmen, an Beratungspartner oder an andere Personalvermittler, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von leise-bewerben ausdrücklich untersagt.

B8.3 Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen die Vertraulichkeits- oder Umgehungspflicht verwirkt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des Erfolgshonorars, das im Fall einer Einstellung des betroffenen Kandidaten gemäß Ziffer B4 fällig geworden wäre. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

B8.4 Stellt der Auftraggeber einen ihm über leise-bewerben vorgestellten Kandidaten ein, ohne leise-bewerben hierüber zu informieren, so bleibt der volle Honoraranspruch bestehen. leise-bewerben ist berechtigt, den Auftraggeber zur Auskunft über den Vertragsschluss aufzufordern.

B9. Datenschutz

B9.1 leise-bewerben und der Auftraggeber verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Die Datenschutzhinweise von leise-bewerben sind abrufbar unter Datenschutzerklärung.

B9.2 Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten von Kandidaten erhält, wird er diese ausschließlich für die eigene Personalauswahl verwenden, angemessen technisch und organisatorisch schützen und nach Abschluss oder Beendigung des Auswahlverfahrens fristgerecht löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

B9.3 Diese Verpflichtungen bestehen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

B10. Vertragslaufzeit und Kündigung

B10.1 Der Vermittlungsauftrag läuft, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit, bis eine der Parteien in Textform kündigt.

B10.2 Beide Parteien können den Vermittlungsauftrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

B10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

B10.4 Die Kündigung berührt Honoraransprüche für bereits vorgestellte Kandidaten nicht. Für Kandidaten, die innerhalb von 24 Monaten nach Kündigung durch den Auftraggeber eingestellt werden, gilt Ziffer B4.6 fort.

B11. Schlussbestimmungen

B11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

B11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

B11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankenthal (Pfalz), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. leise-bewerben ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

B11.4 Erfüllungsort ist der Sitz von leise-bewerben.

B11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Version 1.0 · Stand: 13.08.2026

Weiterführende Dokumente: Impressum · Datenschutzerklärung

Diese AGB wurden auf Basis branchenüblicher Vorlagen und öffentlich zugänglicher AGB vergleichbarer deutscher Personalvermittler (u. a. Randstad/Gulp, Domsel Consulting, Deutsches Personalinstitut, Personal-Plan, PM Personal) erstellt und mit dem leise-bewerben-Geschäftsmodell (kostenfrei für Kandidaten, Erfolgshonorar für Unternehmen, Anonymitäts-Garantie) verwoben. Sie sind als solide Ausgangsbasis konzipiert. Vor produktivem Einsatz wird eine Prüfung durch einen im Vertrags- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt empfohlen, insbesondere zu Klauselwirksamkeit nach AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB), zur Vereinbarkeit mit § 296 SGB III (private Arbeitsvermittlung) sowie zur DSGVO-Konformität.